Energieausweise Jens Kahl   |   +49 (0) 160-8837673   |   info@energieausweise-kahl.de

IHR PARTNER FÜR ENERGIEAUSWEISE

Sie möchten eine Immobilie verkaufen, vermieten oder finanzieren und benötigen daher einen Energieausweis? Als Gebäudeenergieberater und Schornsteinfegermeister unterstütze ich Sie qualifiziert rund um das Thema Energieausweise in Berlin/Brandenburg!

Ich freuen mich über Ihren Besuch!

JENS KAHL

LEISTUNGEN

"Ich erstelle qualifizierte Energieausweise und beraten Sie kompetent!"

Eine EU-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer bei Neubau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Energieausweis vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wird. Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Aussagen zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Potenzielle Käufer und Mieter erhalten damit Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie auch praktische Hinweise zu deren Verbesserung. Des Weiteren muss der Effizienzstandard des Gebäudes bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.

Als qualifizierter Gebäudeenergieberater und Schornsteinfegermeister unterstütze ich Sie rund um das Thema Energieausweise und erstelle diese für Sie.

Verbrauchsausweise

VERBRAUCHS-AUSWEISE

Der Energieverbrauchausweis basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch. Dazu werden Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen genutzt.
Bedarfsausweise

BEDARFS-AUSWEISE

Der Energiebedarfsausweis basiert auf den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Der darin angegebene Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung.
Energieausweise-Fragen

SIE HABEN FRAGEN?

Sie sind sich unsicher wann und welchen Energieausweis Sie benötigen? Ich berate Sie qualifiziert zu diesen Themen und beantworte gerne Ihre Fragen diesbezüglich.

JENS KAHL

IHR QUALIFIZIERTER ANSPRECHPARTNER

JENS KAHL

ÜBER MICH

Geprüfter Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater

Jens-Kahl

Als qualifizierter und kompetenter Fachbetrieb bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot. Wir unterstützten Sie gern bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und begleiten Sie auch gern schon bei der Planung Ihres Projekts. Des Weiteren erstellen wir benötigte Energieausweise und beraten Sie in allen Themen rund um den Schornstein, die Gas,- Öl,- oder Festbrennstofffeuerstätte. Einige Daten zu meiner Person:

  • Schornsteinfegermeister seit Oktober 1991
  • Selbständig seit Juli 2001
  • Gebäudeenergieberater (HWK) seit 2006
  • Brandschutztechniker (ZIV) seit 2012
  • Ausgebildet und zertifiziert für den Einbau von Rauchwarnmeldern seit 2012
  • Mitglied im Verein „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“

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ENERGIEAUSWEISE

"Ich erstelle benötigte Energieausweise fur Sie"

Verbrauchsausweis

VERBRAUCHS-AUSWEISE

Der Energieverbrauchausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Dabei werden Verbrauchsdaten aus z.B. Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen des Energielieferanten genutzt.

Dazu muss aus mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden (36 Monate) ein Durchschnitt ermittelt werden. Längere Leerstände müssen dabei rechnerisch berücksichtigt werden.

Der Energieverbrauchsausweis spiegelt also den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider. Dieser wird neben der Bauphysik auch maßgeblich durch das Nutzerverhalten beeinflusst.

Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden oder Referenzdaten zu ermöglichen, werden die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen.

BEDARFS-AUSWEISE

Im Gegensatz zum Energieverbrauchsausweis, basiert der Energiebedarfsausweis auf den energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

Der darin angegebene Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Ein niedrigerer Bedarf kann zum Beispiel durch eine bessere Wärmedämmung, Fenster und Türen mit Wärmeschutzverglasung, eine effizientere Anlagentechnik sowie durch Erzeugung und Nutzung von Photovoltaik erreicht werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt dabei Rechenvorschriften vor und verweist in der Regel auf die Berechnungsregel der DIN V 18599, zum Teil auch auf die DIN 4108-4. Details sind in Teil 2 Abschnitt 3 des GEG geregelt.

Bedarfsausweis

INFORMATIONEN

WICHTIG ZU WISSEN!

Skala

Ein Bedarfsausweis genügt grundsätzlich für Bestandsimmobilien mit 1 - 4 Wohneinheiten, einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 und der Nichterfüllung der Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung. Alle sonstigen Wohngebäude benötigen zusätzlich auch einen Verbrauchsausweis.

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsunterzeichnung auch auszuhändigen. Die Angabe “wird nachgereicht.” genügt daher nicht!

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis kann es teuer werden! Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Auch die Unterlassung von Angaben in Immobilienanzeigen oder fehlerhafte Angaben können nach § 108 GEG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Verbrauchsausweise können nur ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen! Das Ende des Abrechnungszeitraums darf max. 18 Monate zurückliegen. Dies gilt nicht bei z.B. kürzlich umfassender Modernisierung.

Liegt zum Zeitpunkt einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, sind dort bereits Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend anzugeben. Zu den Angaben gehören Endenergieverbrauch bzw. Endenergiebedarf, wesentlichen Energieträger für die Heizung und die Energieeffizienzklasse.

Bitte beachten Sie: Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen! Prüfen Sie bei Billig- und Schnäppchenangeboten im Internet bitte im Vorfeld die Qualifizierung, Kompetenz und Haftung der Aussteller.

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